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Datenschutz – was bedeutet das für Unternehmen?Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für alle Unternehmen. Egal ob sie nun 5 oder 5000 Mitarbeiter haben. Die Auflagen des BDSG muss jeder erfüllen. In jedem Bundesland wacht zudem eine Aufsichtsbehörde über die Einhaltung des BDSG. Verstöße reißen schnell ein tiefes Loch in den Geldbeutel, da Bußgelder bis zu 250.000€ möglich sind. Verantwortlich für die Einhaltung sind Inhaber und Geschäftsführer, die deshalb auch persönlich bei Verfehlungen haftbar sind. Datenschutz – was tun?Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem wie viele Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, ob es besondere Daten sind (z.B. Gesundheitsdaten) oder ob das Unternehmen geschäftsmäßig Daten weitergibt (z.B. Adresshandel, Marktforschung etc.). Unabhängig davon gibt es zusätzlich gewisse Regeln, die grundsätzlich jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder Selbstständige erfüllen muss. Datenschutz – was wir tun können:Wir helfen Ihnen, genau festzustellen was zu tun ist Wir unterstützen Sie aktiv bei der Erfüllung ihrer Auflagen Wir stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragten zur Seite
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