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Der Datenschutzbeauftragte (DSB)Ist im Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter nötig, reicht es nicht etwa den EDV-Verantwortlichen pro forma zum Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Denn der Datenschutzbeauftragte darf nicht in einer leitenden Funktion im Unternehmen tätig sein. Darunter fällt neben den Geschäftsführern, Vertriebs- und anderen Abteilungsleitern eben auch der IT-Verantwortliche. Eine solche "Scheinbestellung" des Datenschutzbeauftragten wird mit 25.000€ geahndet. Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?Wird ein eigener Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt, muss er die nötige Fachkunde und persönliche Eignung haben, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Ausbildung ist zeitaufwendig und teuer. Hinzu kommen noch die vorgeschriebenen regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen. Durch seinen Abberufungsschutz ist ein interner DSB überdies nahezu unkündbar. Ein externer DSB ist daher in den meisten Fällen die bessere Lösung. Vorteile des externen DSB
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